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   BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71   

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https://dejure.org/1972,1427
BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71 (https://dejure.org/1972,1427)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1972 - IV CB 44.71 (https://dejure.org/1972,1427)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1972 - IV CB 44.71 (https://dejure.org/1972,1427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung einer bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis durch ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Benennung einer Höchstmenge hinsichtlich der Erlaubnis in Bezug auf eine Wasserentnahmemenge - Auslegung einer wasserrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1358
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.10.1968 - IV C 107.67

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Entnahme von Thermalwasser - Anspruch auf alleinige

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    In dem vom Beklagten bezeichneten Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG IV C 107.67 - ist der beschließende Senat für seine Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und für die ihm dabei obliegende überschlägige Prüfung zwar im Anschluß an das in jenem Verfahren angefochtene Urteil des Berufungsgerichts vom 13. Oktober 1967 - Nr. 186, 187 VIII 66 - davon ausgegangen, daß die im vorliegenden Rechtsstreit umstrittene Erlaubnis in bezug auf die Wasserentnahmemenge keine Höchstgrenze benenne.

    Soweit die Beigeladenen zu 1) und zu 3) die Zulassung der Revision übereinstimmend mit dem Beklagten ebenfalls wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1968 - BVerwG IV C 107.67 - begehren, ist auf die vorangegangenen Ausführungen zu verweisen.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 95.69
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    Auf dieser Unterscheidung beruht auch das vom Beigeladenen zu 3) im vorliegenden Zusammenhang erwähnte Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 95.69 -, auf das er sich demnach für seinen Rechtsstandpunkt nicht mit Erfolg berufen kann (vgl. auch das gleichlautende Urteil vom selben Tage - BVerwG IV C 94.69 - [BVerwGE 37, 103]).

    Klägern erteilten Erlaubnis auch nicht im Einklang mit dem Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 95.69 -, ist nicht zu folgen.

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    An sie knüpfen die Überleitungsvorschriften der §§ 15 ff. WHG vielmehr in ihrem gegebenen Bestand an (in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in Buchholz 445.4, § 8 WHG Nr. 5 [mit dem hier einschlägigen Teil nicht abgedruckt in BVerwGE 36, 248]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 - [Buchholz 445.4, § 17 WHG Nr. 1]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    Auf dieser Unterscheidung beruht auch das vom Beigeladenen zu 3) im vorliegenden Zusammenhang erwähnte Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 95.69 -, auf das er sich demnach für seinen Rechtsstandpunkt nicht mit Erfolg berufen kann (vgl. auch das gleichlautende Urteil vom selben Tage - BVerwG IV C 94.69 - [BVerwGE 37, 103]).
  • BVerwG, 16.12.1968 - IV B 179.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    Deshalb ist ein Beteiligter im Revisionsverfahren mit der Rüge der Nichteinhaltung des § 103 Abs. 2 VwGO schon dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht in der mündlichen Verhandlung selbst geltend gemacht hat (Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310, § 103 VwGO Nr. 1 = DÖV 1969, 401 = DVBl. 1970, 284]; Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG VII CB 21.70 -).
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt die Revisibilität allgemeiner Auslegungsgrundsätze anerkannt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG I C 130.64 - [Buchholz 418.00 Nr. 5]); die Zulassung der Revision rechtfertigt sich aber auch insoweit nur unter der Voraussetzung, daß das Revisionsverfahren die Klärung grundsätzlicher Fragen erwarten läßt.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 14.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    An sie knüpfen die Überleitungsvorschriften der §§ 15 ff. WHG vielmehr in ihrem gegebenen Bestand an (in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in Buchholz 445.4, § 8 WHG Nr. 5 [mit dem hier einschlägigen Teil nicht abgedruckt in BVerwGE 36, 248]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 - [Buchholz 445.4, § 17 WHG Nr. 1]).
  • BVerwG, 01.03.1972 - VII CB 21.70

    Berücksichtigungsfähigkeit des Gesamteindrucks eines Prüfers

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71
    Deshalb ist ein Beteiligter im Revisionsverfahren mit der Rüge der Nichteinhaltung des § 103 Abs. 2 VwGO schon dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht in der mündlichen Verhandlung selbst geltend gemacht hat (Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG IV B 179.68 - [Buchholz 310, § 103 VwGO Nr. 1 = DÖV 1969, 401 = DVBl. 1970, 284]; Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG VII CB 21.70 -).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Das ist in seinem rechtlichen Ansatz nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisibel (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - in Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 74.71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Fehlt es daran, etwa weil die Wasserbenutzung nach dem maßgebenden Landesrecht unter bestimmten Voraussetzungen oder für einen bestimmten Personenkreis erlaubnisfrei war und daher keiner öffentlich-rechtlichen Kontrolle im Hinblick auf ihre wasserwirtschaftlichen Auswirkungen unterlag, so fehlt es an den Voraussetzungen, unter denen das Bundesrecht nach, seiner Zielsetzung alte Wasserbenutzungen als "Rechte" anerkennt und trotz des angestrebten erhöhten Gewässerschutzes erlaubnis- und bewilligungsfrei aufrechterhält (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 - in BVerwGE 37, 103 = Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 2; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 - in Buchholz 445.4 § 17 WHG Nr. 1; Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - in Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 26.10.1990 - 7 B 151.90

    Wasserrecht: Fortgeltung alen Landesrechts trotz WHG

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 CB 44.71 - Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4 m.w.N.), daß sich die Entstehung, der Inhalt und der Umfang eines alten Rechts sowie einer alten Befugnis nach dem zugrundeliegenden, nicht revisiblen Landesrecht bestimmen.
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß sich Entstehung, Inhalt und Umfang einer beim Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes vorhandenen wasserrechtlichen Rechtsposition nach dem alten Landesrecht beurteilen, auf dem die Position beruht (vgl. mit weiteren Nachweisen zuletzt Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - in Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 19.01.1977 - 4 B 203.76

    Unterlassungsklage eines Nachbarn hinsichtlich eines genehmigten Betriebes der

    Die Revision ist auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz zuzulassen; das angefochtene Urteil weicht nicht ab von den beiden von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des beschließenden Senats: Der Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - (Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4) beschäftigt sich mit Fragen zur Überleitungsvorschrift des § 15 WHG und ist hier nicht einschlägig; das Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - (BVerwGE 41, 58) betrifft eine nachbarrechtliche Anfechtungsklage gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Betriebes und steht daher ebenfalls in keinem Zusammenhang mit den Rechtsfragen, die in der vorliegenden Sache maßgebend sind.
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